Schüler:innen mit Deutsch als Zweitsprache benötigen (vor allem in den ersten Jahren) einen dem Zweitspracherwerb angemessenen methodisch-didaktisch aufbereiteten Unterricht, um erfolgreich lernen zu können.

 

Dazu hat der Gesetzgeber einerseits den Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht (DaZ-U.) und andererseits den sprachbewussten Unterricht in allen Fächern (SBU) rechtlich verankert (siehe gesetzliche Grundlagen).

 

Weitere Informationen zum DaZ-Unterricht in Kärnten (DaZ-Erwerb, Methodik-Didaktik, Unterrichtsplanung usw.) finden Sie hier.